Fachkonferenzen
 

Zur Aufgabe und Bedeutung der Fachkonferenzen bietet sich an, §70 des Schulgesetzes NRW in Teilen wiederzugeben:

"Eine Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse sowie Rechenschaftslegung. Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

  • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung,
  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen/Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen."

Die Elternvertreter werden aus dem Kreis der Eltern für ein Schuljahr bei der Schulpflegschaftssitzung gewählt. Sie müssen nicht Mitglied der Schulpflegschaft sein. Die Fachkonferenzen tagen in der Regel ein- bis zweimal im Schuljahr. Die gewählten Elternvertreter werden dazu rechtzeitig eingeladen. Damit Inhalte und Ergebnisse der Fachkonferenzen in die Arbeit der Schulpflegschaft einfließen, werden die Elternvertreter in den Fachkonferenzen durch die Schulpflegschaft gebeten, nach einer Sitzung eine Rückmeldung zu geben. Zur Erleichterung dieser Rückmeldung kann ein Formular an die Elternvertreter verteilt werden, das stichwortartig ausgefüllt werden soll.