Auslandsaufenthalt in der EF

Einjähriger Auslandsaufenthalt

Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler, wenn es um die schwierige Entscheidung für oder gegen einen einjährigen Auslandsaufenhalt in der Einführungsphase der Oberstufe (EF) geht. Weil jeder Fall anders liegt und jede Schülerin bzw. jeder Schüler entsprechend seiner individuellen Voraussetzungen und Neigungen beraten wird, geben wir Ihnen hier lediglich Hinweise zu den Modalitäten, die die schulische Laufbahn in der Oberstufe betreffen. Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Stufe EF kann der Übergang in die Jahrgangsstufe Q1 nur dann erfolgen, wenn vor dem Antrag auf Beurlaubung auf dem Zeugnis 09/I oder 09/II folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Gesamtnotendurchschnitt muss mindestens die Note 3,0 ergeben und
  • das Zeugnis darf keine nicht ausreichenden und im Kernfachbereich (Deutsch, Englisch, Mathematik und Lateinisch/Französisch) höchstens eine ausreichende Leistung aufweisen.

Werden diese Voraussetzungen nicht beide erfüllt, erfolgt nach Beendigung des einjährigen Auslandsaufenthaltes eine Eingliederung in die Jahrgangsstufe EF. Wir geben zu bedenken, dass in der Jahrgangsstufe EF methodische und fachliche Kompetenzen erlangt werden, die für die Qualifikationsphase und das Abitur von elementarer Bedeutung sind. U.U. ist es sinnvoll, die EF trotz erfüllter Kriterien dennoch zu absolvieren.


Mehrmonatiger Auslandsaufenthalt

Selbstverständlich haben die Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, wenige Wochen oder Monate im Ausland zu verbringen (etwa im Rahmen eines schulischen Austauschprogramms). Nach ihrer Rückkehr besuchen sie dann den laufenden Unterricht der Jahrgangsstufe EF.


Bei Fragen und Beratungswünschen stehen sowohl Frau Then als auch die Mittel- und die Oberstufenkoordination gerne zur Verfügung. Zudem gibt es für die Klassen 09 einen Informationsabend zum Thema, auf den rechtzeitig hingewiesen wird. Den jeweiligen Termin können Sie vorab auch schon unserem Kalender entnehmen.